Bauvorhaben |
Beschreibung |
Abbruch |
bewilligungspflichtig bei Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, sonst anzeigenpflichtig. |
Abstellplatz |
anzeigenpflichtig |
Abstellplatzüberdachung |
bewilligungspflichtig |
Anschüttung |
siehe Geländehöhenveränderung |
Antennen |
anzeigenpflichtig |
Aufstellen von Maschinen und Geräte |
bewilligungspflichtig in Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind, wenn deren Standsicherheit beeinträchtigt oder Rechte von Nachbarn verletzt werden könnten. |
Badeinbau |
anzeigenpflichtig |
Bauwerkerrichtung |
grundsätzlich bewilligungspflichtig |
Bauwerkzubau |
grundsätzlich bewilligungspflichtig |
Bauwerkveränderung |
grundsätzlich bewilligungspflichtig |
Bauwerkzweckveränderung |
anzeigenpflichtig, wenn durch Änderungen des Verwendungszweckes Festlegungen im Flächenwidmungsplan, der Stellplatzbedarf oder hygienische Verhältnisse betroffen werden können, sonst bewilligungs- und anzeigefrei. |
Bauwerkinstandsetzung |
bewilligungs- und anzeigenfrei, wenn die Konstruktions- und Materialart beibehalten sowie Form und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht verändert werden, sonst bewilligungspflichtig. |
Brunnen |
Schlagbrunnen bewilligungs- und anzeigefrei, sonst bewilligungspflichtig. |
Brennstofflagerung |
bei Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten bis 200 Liter bewilligungs- und anzeigefrei, bis 1.000 Liter anzeigenpflichtig, über 1.000 Liter bewilligungspflichtig., sonst bewilligungs- und anzeigefrei. |
Carport |
bewilligungspflichtig |
Dachflächenfenstereinbau |
anzeigepflichtig |
Dachinstandsetzung |
bewilligungs- und anzeigefrei, wenn die Konstruktions- und Materialart beibehalten sowie Form und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht verändert werden, sonst bewilligungspflichtig. |
Dachformveränderung |
bewilligungspflichtig |
Einfriedung |
gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen anzeigenpflichtig, gegenüber Nachbargrundstücke bewilligungspflichtig, wenn dadurch Gefahren für Personen und Sachen oder ein Widerspruch zum Ortsbild entstehen oder Rechte der Anrainer verletzt werden könnten, sonst bewilligungs- und anzeigenfrei. |
Fassadengestaltung |
bewilligungs- und anzeigefrei, wenn die Konstruktions- und Materialart beibehalten sowie Form und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht verändert werden, sonst bewilligungspflichtig. In Schutzzonen und im Altortgebiet jedenfalls anzeige- bzw. bewilligungspflichtig. |
Fensteraustausch |
bewilligungs- und anzeigefrei, wenn die Konstruktions- und Materialart beibehalten sowie Form und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht verändert werden, sonst bewilligungspflichtig. In Schutzzonen und im Altortgebiet jedenfalls anzeige- bzw. bewilligungspflichtig. |
Flugdach |
grundsätzlich bewilligungspflichtig |
Garage |
bewilligungspflichtig |
Gebäudeneubau |
bewilligungspflichtig |
Gebäudeinnenausbau |
bewilligungspflichtig, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt werden könnten, sonst anzeigepflichtig. |
Gebäudezubau |
bewilligungspflichtig |
Gebäudeänderungen im Inneren |
bewilligungs- und anzeigefrei, wenn nicht die Standsicherheit oder der Brandschutz beeinträchtigt werden. |
Geländehöhenveränderung |
bewilligungspflichtig, wenn dadurch die Standsicherheit eines Nachbarbauwerkes, die Bebaubarkeit eines Nachbargrundstückes oder die Belichtung der Hauptfenster eines Nachbargebäudes beeinträchtigt oder der Abfluss von Niederschlagswässern zum Nachteil der angrenzenden Grundstücke beeinflusst werden könnten, sonst bewilligungs- und anzeigfrei. |
Gerätehütte |
anzeigepflichtig bei der Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m, darüber bewilligungspflichtig. |
Heizung |
anzeigepflichtig bei Aufstellen von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen, bewilligungs- und anzeigefrei ist das Aufstellen von Einzelöfen, Herden oder Wärmepumpen, bewilligungspflichtig wenn durch ein Vorhaben „Heizung“ Änderungen, die die Standsicherheit oder den Brandschutz von Bauwerken betreffen, vorgenommen werden. |
Jauchengrube |
anzeigepflichtig bis zu einem Rauminhalt von 60 m³, darüber bewilligungspflichtig. |
Kanal- Hauskanal (Schmutzwasser): |
anzeigepflichtig |
Keller |
bewilligungspflichtig |
Lagerplatz |
grundsätzlich anzeigepflichtig |
Loggiaverbau |
bewilligungspflichtig, wenn die Standsicherheit beeinträchtigt werden kann, sonst anzeigepflichtig. |
Mauerwerksöffnung (Außenwände) |
bewilligungspflichtig |
Nebengebäude |
siehe alle Bestimmungen „Gebäude“ |
Niederschlagswasser (Ableitung oder Versickerung): |
bewilligungspflichtig, wenn hiefür bauliche Anlagen notwendig sind, sonst anzeigepflichtig. |
Pergola |
bewilligungspflichtig wenn überdacht, sonst anzeigepflichtig |
Satellitenantenne |
anzeigepflichtig |
Schwimmbecken |
bewilligungspflichtig als bauliche Anlage tiefer als 50 cm unter Niveau oder bei einem Fassungsvermögen über 50 m³, sonst bewilligungs- und anzeigefrei |
Senkgrube |
anzeigepflichtig bis zu einem Rauminhalt von 60 m³, darüber bewilligungspflichtig |
Solaranlage |
anzeigepflichtig |
Terrasse |
innerhalb der Baufluchtlinien bewilligungs- und anzeigefrei, sonst anzeigepflichtig |
WC-Einbau |
anzeigepflichtig |
Werbeanlage |
bewilligungspflichtig |
Windfang |
anzeige- und bewilligungspflichtig |
Windgenerator |
bewilligungspflichtig |
Wintergarten |
anzeige- und bewilligungspflichtig |