Bauratgeber


Bauvorhaben Beschreibung
Abbruch bewilligungspflichtig bei Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, sonst anzeigenpflichtig.
Abstellplatz anzeigenpflichtig
Abstellplatzüberdachung bewilligungspflichtig
Anschüttung siehe Geländehöhenveränderung
Antennen anzeigenpflichtig

Aufstellen von Maschinen und Geräte

bewilligungspflichtig in Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind, wenn deren Standsicherheit  beeinträchtigt oder Rechte von Nachbarn verletzt werden  könnten.
Badeinbau anzeigenpflichtig
Bauwerkerrichtung grundsätzlich bewilligungspflichtig
Bauwerkzubau grundsätzlich bewilligungspflichtig
Bauwerkveränderung grundsätzlich bewilligungspflichtig
Bauwerkzweckveränderung anzeigenpflichtig, wenn durch Änderungen des   Verwendungszweckes Festlegungen im Flächenwidmungsplan, der Stellplatzbedarf oder hygienische Verhältnisse betroffen werden können, sonst bewilligungs- und anzeigefrei.
Bauwerkinstandsetzung bewilligungs- und anzeigenfrei, wenn die Konstruktions-  und Materialart beibehalten sowie Form und Farben von   außen sichtbaren Flächen nicht verändert werden, sonst   bewilligungspflichtig.
Brunnen Schlagbrunnen bewilligungs- und anzeigefrei, sonst   bewilligungspflichtig.
Brennstofflagerung bei Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten bis 200 Liter bewilligungs- und anzeigefrei, bis 1.000 Liter anzeigenpflichtig, über 1.000 Liter bewilligungspflichtig., sonst bewilligungs- und anzeigefrei.
Carport bewilligungspflichtig
Dachflächenfenstereinbau anzeigepflichtig
Dachinstandsetzung bewilligungs- und anzeigefrei, wenn die Konstruktions- und Materialart beibehalten sowie Form und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht verändert werden, sonst  bewilligungspflichtig.
Dachformveränderung bewilligungspflichtig
Einfriedung gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen anzeigenpflichtig, gegenüber Nachbargrundstücke bewilligungspflichtig, wenn dadurch Gefahren für Personen und Sachen oder ein   Widerspruch zum Ortsbild entstehen oder Rechte der Anrainer verletzt werden könnten, sonst bewilligungs- und   anzeigenfrei.
Fassadengestaltung bewilligungs- und anzeigefrei, wenn die Konstruktions- und Materialart beibehalten sowie Form und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht verändert werden, sonst bewilligungspflichtig. In Schutzzonen und im Altortgebiet   jedenfalls anzeige- bzw. bewilligungspflichtig.
Fensteraustausch bewilligungs- und anzeigefrei, wenn die Konstruktions- und   Materialart beibehalten sowie Form und Farben von außen  sichtbaren Flächen nicht verändert werden, sonst  bewilligungspflichtig. In Schutzzonen und im Altortgebiet  jedenfalls anzeige- bzw. bewilligungspflichtig.
Flugdach grundsätzlich bewilligungspflichtig
Garage bewilligungspflichtig
Gebäudeneubau bewilligungspflichtig
Gebäudeinnenausbau bewilligungspflichtig, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt werden könnten, sonst anzeigepflichtig.
Gebäudezubau bewilligungspflichtig

Gebäudeänderungen im Inneren

bewilligungs- und anzeigefrei, wenn nicht die  Standsicherheit oder der Brandschutz beeinträchtigt werden.
Geländehöhenveränderung bewilligungspflichtig, wenn dadurch die Standsicherheit  eines Nachbarbauwerkes, die Bebaubarkeit eines Nachbargrundstückes oder die Belichtung der Hauptfenster eines Nachbargebäudes beeinträchtigt oder der Abfluss von Niederschlagswässern zum Nachteil der angrenzenden  Grundstücke beeinflusst werden könnten, sonst  bewilligungs- und anzeigfrei.
Gerätehütte anzeigepflichtig bei der Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m, darüber bewilligungspflichtig.
Heizung anzeigepflichtig bei Aufstellen von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen, bewilligungs- und anzeigefrei ist das Aufstellen von Einzelöfen, Herden oder Wärmepumpen, bewilligungspflichtig wenn durch ein Vorhaben „Heizung“ Änderungen, die die Standsicherheit oder den Brandschutz von Bauwerken betreffen, vorgenommen werden.
Jauchengrube anzeigepflichtig bis zu einem Rauminhalt von 60 m³, darüber bewilligungspflichtig.

Kanal- Hauskanal (Schmutzwasser):

anzeigepflichtig
Keller bewilligungspflichtig
Lagerplatz grundsätzlich anzeigepflichtig
Loggiaverbau bewilligungspflichtig, wenn die Standsicherheit beeinträchtigt werden kann, sonst anzeigepflichtig.
Mauerwerksöffnung (Außenwände) bewilligungspflichtig
Nebengebäude siehe alle Bestimmungen „Gebäude“

Niederschlagswasser (Ableitung oder Versickerung):

bewilligungspflichtig, wenn hiefür bauliche Anlagen notwendig sind, sonst anzeigepflichtig.
Pergola bewilligungspflichtig wenn überdacht, sonst anzeigepflichtig
Satellitenantenne anzeigepflichtig
Schwimmbecken bewilligungspflichtig als bauliche Anlage tiefer als 50 cm unter Niveau oder bei einem Fassungsvermögen über 50 m³, sonst bewilligungs- und anzeigefrei
Senkgrube anzeigepflichtig bis zu einem Rauminhalt von 60 m³, darüber bewilligungspflichtig
Solaranlage anzeigepflichtig
Terrasse innerhalb der Baufluchtlinien bewilligungs- und anzeigefrei, sonst anzeigepflichtig
WC-Einbau anzeigepflichtig
Werbeanlage bewilligungspflichtig
Windfang anzeige- und bewilligungspflichtig
Windgenerator bewilligungspflichtig
Wintergarten anzeige- und bewilligungspflichtig