Die erste Untersuchung findet unmittelbar nach der Geburt statt. Das Neugeborene wird gewogen, seine Körperlänge und der Kopfumfang gemessen. Der Gaumen wird mit dem kleinen Finger abgetastet, um eine mögliche Spaltbildung (Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) auszuschließen. Die Ärztin/der Arzt bzw. die Hebamme verschaffen sich einen ersten Gesamteindruck vom Gesundheitszustand des Kindes. Folgende Untersuchungen werden dabei durchgeführt:
- APGAR-Test,
- pH-Wert-Bestimmung im Nabelschnurblut,
- Blutgruppenbestimmung bei Neugeborenen (obligat notwendig, wenn die Blutgruppe der Mutter Rhesus-negativ ist).
APGAR-Test
Beim sogenannten APGAR-Test wird der Gesundheitszustand des Neugeborenen anhand von fünf Merkmalen beurteilt. Diese Beurteilung erfolgt unmittelbar nach der Geburt und wird nach fünf sowie nach zehn Minuten wiederholt. Die Bewertung gibt Aufschluss darüber, wie vital das Neugeborene ist. Die Abkürzung APGAR steht für:
- Atmung
- Puls (Herzschlag)
- Grundtonus (Muskelspannung)
- Aussehen (Hautfarbe)
- Reflexe
Für die Merkmale werden jeweils Punkte vergeben, und zwar nach folgendem Schema:
- null = nicht vorhanden
- ein Punkt = nicht ausgeprägt
- zwei Punkte = gut vorhanden
Demnach beträgt der Maximalwert, den ein Neugeborenes erreichen kann, zehn Punkte. Eine niedrige Punktzahl (unter fünf Punkten bei einem Fünf-Minuten-APGAR) kann darauf hindeuten, dass das Neugeborene medizinische Hilfe braucht. Weiters wird das Neugeborene auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen untersucht.
APGAR-Übersicht
APGAR- Untersuchung |
0 |
1 |
2 |
Atmung |
keine |
unregelmäßig, schnappend |
regelmäßig, kräftiges Schreien |
Puls |
fehlt |
schwach (< 100/Minute) |
kräftig (> 100/Minute) |
Grundtonus |
schlaff, bewegungslos |
reduziert |
aktive Spontanbewegungen |
Aussehen, Hautfarbe |
blass oder blau |
leicht rosig, Extremitäten blau |
komplett rosig |
Reflexe |
fehlen |
träge, Grimmassieren |
Husten, Niesen, Schreien |
pH-Wert- und Blutgruppenbestimmung
Als Ergänzung zum APGAR-Test muss beim Neugeborenen eine pH-Wert-Bestimmung vorgenommen werden. Dafür wird Blut aus der Nabelschnurarterie und -vene entnommen und auf eine Übersäuerung (Azidose) untersucht. Die Untersuchung ist wichtig, da eine Azidose bei Neugeborenen auf einen Sauerstoffmangel während der Geburt hinweisen kann. In diesem Fall werden sofort therapeutische Maßnahmen ergriffen. Weiters kann der Blutzucker des Neugeborenen aus dem Blut bestimmt werden.
Hat die Mutter eine Rhesusfaktor negative Blutgruppe, wird zudem eine Blutgruppenbestimmung beim Neugeborenen durchgeführt. Ist das Kind Rhesusfaktor positiv, kann dies gefährliche Folgen haben: Kommt es zu Kontakt zwischen mütterlichem und kindlichem Blut (z.B. während der Geburt), beginnt das Immunsystem der Mutter Antikörper gegen die Rhesus-Proteine des kindlichen Blutes zu bilden; man spricht von einer Rhesus-Unverträglichkeit oder Rhesus-Inkompabilität. In der ersten Schwangerschaft stellt dies kein Problem dar. Wird die Frau jedoch erneut schwanger und erwartet wieder ein Rhesus-positives Kind, können die gegen die Rhesus-Proteine gerichteten Antikörper über die Plazenta oder während der Geburt in den kindlichen Kreislauf gelangen und dort die roten Blutkörperchen angreifen. Es kann zu einer schweren Anämie, Wassereinlagerungen oder einer lebensbedrohlichen Gelbsucht kommen. Als Therapie werden dem Kind Antikörper (Immunglobuline) verabreicht, um die Zerstörung der roten Blutkörperchen zu stoppen. Um eine Rhesus-Unverträglichkeit zu verhindern, erhalten alle Rhesus-negativen Frauen in der Schwangerschaft eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe.