Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Die Hundeabgabe beträgt laut Verordnung vom 13.12.2010 für einen Nutzhund € 6,54; für alle übrigen Hunde € 14,--; und für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential € 65,40  und wird per Erlagschein vorgeschrieben. Wer einen neuen Hund bekommt, muss diesen am Gemeindeamt anmelden. (Rasse, Farbe, Alter, Geschlecht,...)

Zuständig