Lustbarkeitsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Nöchling hat am 13.12.2010 unter TOP 11 die folgende Aufhebung der Verordnung über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe beschlossen.

Die auf der Grundlage des NÖ Lustbarkeitsabgabegesetzes, LGBl. 3703, erlassene Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Nöchling vom 17. Juni 1994 wird aufgehoben.

Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung.

Zuständig