Reisepass

Informationen zum Sicherheitsreisepass:

Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.

Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige:

* für Kinder ab Geburt bis zwei Jahren:      zwei Jahre   -       Kosten: kostenlos
* für Kinder von zwei bis zwölf Jahren:      fünf Jahre     -      Kosten: € 30,--
* für Kinder ab zwölf Jahren:                    zehn Jahre   -       Kosten € 69,90
Wird ein Kinderpass mit Chip beantragt, so werden auf dem Chip nur die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ein Kinderpass mit Chip enthält keine Fingerabdrücke. Ab zwölf Jahren werden auch die Fingerabdrücke erfasst.


Bitte zur Beantragung auf die Bezirkshauptmannschaft in Melk, oder in der Außenstelle in Ybbs (Mittwoch von 8.00 - 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr) mitbringen:

  • alten Reisepass oder bei Neuausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (max. 6 Monate alt) 
  • € 69,90,-- in bar; bei Namensänderung Heiratsurkunde
    Eine Meldebestätigung ist nicht mehr erforderlich!

 

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