Superförderung

Mit der Superförderung soll Menschen, die in Niederösterreich ein gefördertes Objekt bewohnen und die aufgrund Ihrer Einkommenssituation förderungswürdig sind, geholfen werden. Das Haus oder die Wohnung muss nach den Richtlinien des Förderungsmodells 1993 errichtet worden sein. Auf die Zuerkennung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Subjektförderung sorgt in Form von variablen Zuschüssen unter ständiger Abstimmung auf die wirtschaftlichen, sozialen und familiären Verhältnisse des Förderungsempfängers für eine zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung. Mit der Superförderung soll Menschen, die in Niederösterreich ein gefördertes Objekt bewohnen und die aufgrund Ihrer Einkommenssituation förderungswürdig sind, geholfen werden. Das Haus oder die Wohnung muss nach den Richtlinien des Förderungsmodells 1993 errichtet worden sein. Auf die Zuerkennung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Subjektförderung sorgt in Form von variablen Zuschüssen unter ständiger Abstimmung auf die wirtschaftlichen, sozialen und familiären Verhältnisse des Förderungsempfängers für eine zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung.

Superförderung vom Land NÖ

Zuständigkeiten