Viehzählung

Aufgrund einer Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft findet alle Jahre eine Agrarstrukturerhebung sowie eine Rinder- und Schweinezählung statt.
Alle Bewirtschafter der ausgewählten Betriebe sind verpflichtet, die Angaben rechtzeitig vollständig und wahrheitsgetreu bekannt zu geben.
Diese Daten bilden eine unentbehrliche Grundlage für sachgerechte, agrarpolitische Entscheidungen und unterliegen der Auskunfts- und Geheimhaltungspflicht.

Zuständig