Volksbegehren

Ein Volksbegehren muss eine durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen und kann in Form eines Gesetzesantrages oder einer Anregung gestellt werden.
Der Antrag eines Verfahrens für ein Volksbegehren ist beim Bundesminister für Inneres zu beantragen und muss von Personen, die in der Wählerevidenz eingetragen sind und die den Hauptwohnsitz zum Bundesgebiet haben, im Ausmaß von einem Promille der festgestellten Wohnbevölkerungszahl unterstützt sein.

Zuständig